Deutscher Sportfahrer Kreis
Gemeinsam stark: Stakeholder fordern Reform der Nordschleifen-Permit
Sie ist ebenso einzigartig wie die Rennstrecke selbst: Die 2015 eingeführte DMSB-Permit Nordschleife (DPN), die für die Teilnahme an Rennen auf dem legendären Nürburgring Voraussetzung ist. Die „Zusatzlizenz“ informiert und schult die Rennfahrer über besondere Gegebenheiten und Veränderungen auf dem einzigartigen Eifelkurs. In den Jahren seit der Einführung wurden Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen und es gab Konsequenzen für den internationalen Rennsport auf der Nürburgring-Nordschleife. Gemeinsam haben mehrere Organisationen einen Antrag an den DMSB gestellt, der eine Überarbeitung der Regelung zur Erlangung der DPN A vorschlägt. Bei der Ausarbeitung der Vorschläge arbeiteten der ADAC Nordrhein, die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, die Nürburgring Langstrecken-Serie, die Interessengemeinschaft Langstrecke Nürburgring, die Fahrer AG der ILN und der Deutsche Sportfahrer Kreis zusammen.
Die Grundidee der DMSB Permit Nordschleife, die von den Antragstellern befürwortet wird, entspricht einer betrieblichen Arbeitsplatz-Einweisung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen; sie wird und kann jedoch keine Rennfahrerschulung ersetzen. Die Besonderheiten der Rennen auf der Nordschleife beruhen auf der außerordentlichen Streckenlänge und Topografie, die nicht mit anderen Rennstrecken vergleichbar ist, der Vielfalt der Klassen in manchen Rennserien mit erheblichen Geschwindigkeitsunterschieden innerhalb eines Rennens, eingeschränkten Echtzeit-Überwachungsmöglichkeiten und der Durchführung von Rennen in der Dunkelheit. Dazu kommen besondere Regelungen bei Gefahrensituationen.
Die DPN wird von den Antragstellern in den sogenannten ‚Multi-Class‘-Rennen wie der NLS und beim 24h-Rennen weiterhin als sinnvoll erachtet. Sie erscheint jedoch nicht erforderlich bei homogenen Rennserien wie beispielsweise dem Porsche Carrera Cup oder der TCR, bei denen keine hohen Geschwindigkeitsdifferenzen auftreten oder Nachtrennen gefahren werden. Bei diesen homogenen Rennserien sollte es dem jeweiligen Veranstalter obliegen, die entsprechenden Zulassungsregelungen für die Nordschleife festzulegen. Analoge Regelungen sollen auch für Klassik-Serien wie 1000km-Rennen oder Youngtimer-Veranstaltungen angewandt werden.
Ziel der Reform ist, die Voraussetzungen zur Erlangung der Permit zu vereinfachen und gleichzeitig den Grundgedanken beizubehalten. In diesem Zuge sei es beispielsweise unnötig, den Nachweis über die erbrachten Runden im Permit-B-Fahrzeug zwingend an das Ergebnis des Fahrzeugs zu knüpfen. Hat ein Fahrer seine erforderlichen Runden erfolgreich absolviert und im weiteren Rennverlauf fällt das Fahrzeug aus, werden die gefahrenen Runden derzeit nicht angerechnet. Dies bringt eine Unwägbarkeit mit sich, die den Zugang zum Nordschleifen-Sport aus Sicht der Antragssteller unnötig erschwert. Auch soll es künftig möglich sein, bei einem Doppelstart die Runden beider Fahrzeuge angerechnet zu bekommen.
Daneben wird gefordert, den Mindestnachweis der geforderten Rennrunden herabzusetzen, wenn eine Veranstaltung abgesagt oder durch den Organisator vorzeitig abgebrochen werden muss. Unter anderem für diese Fälle wird ein DPN-Entscheidungsgremium gefordert, das Einzelfall-Prüfungen bearbeitet. Dies soll sich aus drei stimmberechtigten Mitgliedern – je eine Person von NLS, 24h-Rennen und DMSB – sowie weiteren nicht stimmberechtigten Experten und der ILN zusammensetzen.
DSK-Präsident Dr. Karl Friedrich Ziegahn: „Der DMSB ist konstruktiven Vorschlägen gegenüber sehr offen und gesprächsbereit. Wir begrüßen diese Offenheit und bringen die Expertise der beteiligten Stakeholder gerne mit ein. Im speziellen Fall der DPN haben sich sechs Interessenvertretungen zusammengeschlossen und einen Antrag ausgearbeitet, der für alle sinnvoll erscheint.“
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