Roller mit oder ohne Elektromotor, dürfen nicht mehr als 45km/h fahren, um als Kleinkraftrad zu gelten
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Was haben Mofas, Mokicks, Mopeds und bestimmte Roller gemeinsam?

Speziell für die etwas jüngeren Verkehrsteilnehmer sind Mofas oder Roller ein ideales Mittel zur Fortbewegung. Mit zur Gruppe der Kleinkrafträder gehören außerdem Mokicks und Mopeds. Neben denjenigen, die zu jung für den Motorrad- oder Autoführerschein sind, profitieren auch jene von ihnen, deren finanzielle Möglichkeiten sich in Grenzen halten.

Welche Voraussetzungen bestehen für das Fahren eines Kleinkraftrad?


Am Ende ist es so, dass Kleinkrafträder auch bei einem etwas niedrigeren Budget eine gute Mobilität ermöglichen, wenn auch in einem etwas kleineren Rahmen. Um für den Straßenverkehr gerüstet zu sein, müssen sie gewisse Eigenschaften besitzen und selbstverständlich werden ihre Fahrer, ebenso wie bei allen anderen Fahrzeugen, zur Einhaltung der Verkehrsregeln angehalten. Doch worin unterscheiden sie sich eigentlich und welche Voraussetzungen benötigt der Fahrer, um ein solches Fahrzeug betreiben zu dürfen?

Wie schnell darf ein Kleinkraftrad fahren?


Zunächst ist es sinnvoll zu klären was eigentlich unter dem Begriff "Kleinkraftrad" zu verstehen ist. Die folgenden Voraussetzungen stellen sicher, dass ein Kleinkraftrad im Straßenverkehr nicht mehr als 45 km/h erreicht. Prinzipiell gehören also alle Fahrzeuge dazu, welche die folgenden Eigenschaften aufweisen:
  1. Sie sind nicht schneller als 45 km/h
  2. Kleinkrafträder mit zwei Rädern besitzen einen Verbrennungsmotor, der nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum aufweist oder
  3. einen Elektromotor, der mit einer Nenndauerleistung ausgestattet ist, die nicht mehr als 4 kW beträgt
Innerhalb der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind sämtliche Vorgaben unter Paragraf 2, Nummer 11 zu finden. In den Bestimmungen sind außerdem zusätzliche Vorgaben für Modelle enthalten, die mit drei Rädern ausgestattet sind. Der jeweilige Motor steht auch hier im Fokus. So muss dieser die folgende Leistung aufweisen:

  • Elektromotor, der eine Nenndauerleistung von 4 kW nicht überschreitet
  • Fremdzündungsmotoren dürfen mit nicht mehr als 50 Kubikzentimetern Hubraum ausgestattet sein
  • wird ein anderer Verbrennungsmotor eingesetzt, darf dessen Nutzleistung nicht mehr als 4kW betragen

Welche Roller darf man mit einem Pkw-Führerschein fahren?


Wer bereits über einen Pkw-Führerschein verfügt, hat bei der Wahl des richtigen Rollers möglicherweise mehr Optionen als mit einem Führerschein der Klasse AM, die für gewöhnlich für den Betrieb eines Rollers notwendig ist. Standardmäßig dürfen Inhaber eines Führerscheins der Klasse B ohne weitere Erlaubnis jedes zweirädrige Kleinkraftrad betreiben, sofern es nicht schneller als 45 km/h fährt.

Daneben gibt es jedoch noch weitere Möglichkeiten. Ausschlaggebend ist hierbei das Jahr, in welchem der Führerschein abgelegt wurde. Wurde er beispielsweise vor April 1980 abgelegt, ist ebenso der Betrieb von Leichtkrafträdern erlaubt, die es auf 125 Kubikzentimeter Hubraum bringen. Dieselbe Option bietet sich übrigens, wenn der Fahrer mindestens 25 Jahre alt ist und gleichzeitig fünf Jahre Fahrpraxis besitzt. Denn dann greift Ziffer 196. Die genannte Regelung gibt es zwar nur in Deutschland, sie ist jedoch unter der Voraussetzung einer Eintragung im Führerschein durchaus gebräuchlich, um schnellere Motorroller fahren zu dürfen.

Wer lieber auf ein dreirädriges Modell zurückgreifen möchte, kann dies innerhalb Deutschlands ab einem Alter von 21 Jahren, sofern ein Pkw-Führerschein vorhanden ist. Die entsprechenden Modelle besitzen häufig 300 Kubikzentimeter Hubraum und sind somit etwas schneller unterwegs.

Für alle anderen Roller auf dem Markt wird ein Führerschein der Klasse A2 benötigt, der auch für den Betrieb von manchen Motorrädern Pflicht ist.

Wie hoch sind die Unterhaltskosten für einen Motorroller?


Ein großer Vorteil von Kleinkrafträdern besteht darin, dass sie unter gewissen Voraussetzungen keinerlei Zulassung benötigen. Somit entfällt auch die zweijährige Hauptuntersuchung sowie die Entrichtung einer Kfz-Steuer. Allerdings trifft dies wieder ausschließlich auf Modelle zu, die nicht schneller als 45 km/h sind.

Hier ein paar Beispiele von Elektrorollern:



Für alle Motorroller mit 125 Kubikzentimeter Hubraum ist eine amtliche Zulassung und somit auch der Erhalt eines Nummernschilds erforderlich. Gleichzeitig wird vom Besitzer gefordert, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Glücklicherweise sind Letztere günstiger als beim gewöhnlichen Pkw. Sie werden in der Regel jährlich entrichtet.

Zuletzt sind selbstverständlich auch noch die Benzinkosten zu bedenken oder wahlweise die Gebühren, die beim Aufladen des fahrzeugeigenen Akkus anfallen.

Auch mieten ist in einigen größeren Städten eine Option, um nur bei Gebrauch Kosten zu haben, die besser eingeschätzt werden können.

Hier gibt es die meisten Leihroller - nach Ländern aufgelistet
© Statista - Hier gibt es die meisten Leihroller - nach Ländern aufgelistet

Darf man ohne Führerschein ein Kleinkraftrad fahren?


Wie bereits kurz angeschnitten, ist auch für den Betrieb eines Kleinkraftrads im Straßenverkehr der Besitz des passenden Führerscheins erforderlich. Er muss mindestens die Klasse AM aufweisen, jedoch ist auch ein Führerschein für Pkws (Klasse B) für den Betrieb zugelassen.

Um einen Führerschein der Klasse AM zu erwerben, muss der Fahrer die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  1. er muss mindestens 15 Jahre alt sein
  2. er muss praktische Fahrstunden nehmen
  3. die Ablegung von einer theoretischen Unterrichtsstunde ist erforderlich
  4. er muss die theoretische Prüfung ablegen
Ist kein Führerschein vorhanden, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung, ist dennoch der Betrieb eines Kleinkraftrads erlaubt, sofern dieses nicht schneller als 25 km/h fährt. Die Prüfbescheinigung wird im Alltagsgebrauch auch oft als Mofa-Führerschein bezeichnet.

Sämtliche rechtlichen Bestimmungen für die beiden genannten Führerscheine sind in den Paragrafen 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) abgefasst.

Gut zu wissen: Die geschilderten Regelungen gelten ausschließlich innerhalb Deutschlands.

Glück haben jene, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden. Denn hier muss bei einer Kontrolle lediglich der Personalausweis vorgezeigt werden, um das Alter nachzuweisen.

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