Reisen mit Aufenthaltstitel hat für Einwanderer im Schengen-Raum viele Vorteile
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Tips für Reisen im Schengen-Raum mit Aufenthaltstitel - jedoch ohne Pass? Geht das?

Der Schengen-Raum ermöglicht das Reisen innerhalb Europas nahezu ohne Behinderung. Trotzdem sollte man auch innerhalb er europäischen Grenzen immer seinen gültigen Reisepass dabeihaben, und als Einwanderer auch den Aufenthaltstitel sowie seinen Führerschein. Speziell beim Führerschein ist es wichtig sich vorab zu informieren ob dieser auch im Zielland akzeptiert wird. Darüberhinaus gibt es selbst in der EU Mitgliedsstaaten, die nicht dem Schengen-Raum beigetreten sind, wie Irland und Zypern  beispielsweise. Hier ist es notwendig sich vorher über die Regeln zu informieren. 

© - speedmagazin / ki - Als Einwanderer braucht man für Reisen innerhalb Europas neben Reisepass auch den Aufenthaltstitel

Mit dem Aufenthaltstitel durch Europa reisen


Grundsätzlich ist das Reisen mit einem Aufenthaltstitel innerhalb von Europa möglich. Das trifft zumindest auf die Mitglieder des Schengen-Raums zu. Wer in Drittländer wie Großbritannien oder Moldawien reisen möchte, sollte sich vorher immer einzeln informieren. Das gilt außerdem für Länder, die zwar EU-Mitglieder sind, aber nicht zum Schengen-Raum gehören. Darüber hinaus sollten Reisende nicht nur Aufenthaltstitel und Reisepass mit sich führen, sondern auch einen gültigen Führerschein vorweisen können, der im Zielland akzeptiert wird.

Was ist der Schengen-Raum?


Der Schengen-Raum ist ein Zusammenschluss aus mehreren europäischen Staaten, in dem sich die Einwohner frei bewegen können. An den Grenzen finden in der Regel keine Kontrollen statt, sodass die Einreise problemlos möglich ist. Der Schengen-Raum ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der EU. So gibt es Nicht-EU-Länder wie Norwegen und die Schweiz, die zu Schengen gehören, aber auch EU-Staaten, die keine Mitglieder sind. Das trifft aktuell auf Zypern und Irland zu.

Kann man mit einem Aufenthaltstitel ohne Reisepass in Europa reisen?


Wer mit einem Aufenthaltstitel von Deutschland aus in einen anderen Mitgliedstaat des Schengen-Raums reisen möchte, benötigt einen gültigen Pass oder einen Passersatz. Da Reisepässe international anerkannt werden, sind sie das Mittel der Wahl. Es ist also in der Regel nicht möglich, als Einwanderer aus einem Nicht-EU-Land nur mit einem Aufenthaltstitel durch Europa zu reisen.
Zusätzlich wird ein Reisepass als Dokument für die Identifikation der eigenen Person benötigt. Hinzu kommt, dass Personen mit einem Aufenthaltstitel auch innerhalb von Deutschland jederzeit einen gültigen Pass benötigen, um sich ausweisen zu können. Bei längeren Aufenthalten in Deutschland kann dieser in der Botschaft oder im zuständigen Konsulat verlängert werden. In manchen Ländern wird aber auch ein sogenannter Passersatz akzeptiert.

Welche Vorteile bringt das Reisen mit dem Aufenthaltstitel?


Wenn man trotz Aufenthaltstitel einen gültigen Pass vorweisen muss, stellt sich die Frage, welche Vorteile der Aufenthaltstitel beim Reisen eigentlich bringt. Tatsächlich ist es so, dass Einwanderer dadurch deutlich profitieren können, denn sie müssen für Reisen in Schengen-Länder kein Visum beantragen. Allein mit dem Aufenthaltstitel und dem Reisepass wird ihnen ein visumfreier Aufenthalt von bis zu 90 Tagen gewährt. Auch die EU-Binnengrenzen lassen sich mit diesen Dokumenten in der Regel problemlos passieren. Das trifft zumindest dann zu, wenn einer der folgenden Aufenthaltstitel vorliegt:
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Blaue Karte EU 
  • ICT-Karte
  • Mobiler ICT
  • Aufenthaltserlaubnis EU Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
Achtung: In manchen Schengen-Ländern können Einreiseverbote herrschen. Deswegen kann es in bestimmten Fällen trotz Aufenthaltstitel dazu kommen, dass ein Visum benötigt wird. Reisende sollten sich also immer vorher informieren.

Kann ich mit meinem Aufenthaltstitel nach England reisen?


Leider ist es derzeit nicht möglich, nur mit einem Aufenthaltstitel die britische Grenze zu passieren. Reisende müssen zwingend ein Visum beantragen. Je nach Zweck der Reise kann unter anderem ein Touristenvisum, ein Geschäftsvisum oder ein Visum für Sprachreisen ausgewählt werden. Die Visumspflicht gilt sogar dann, wenn ein Ehepaar gemeinsam unterwegs ist, bei dem einer der beiden Partner die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Dieser ist zwar dann von der Visumspflicht befreit, muss aber bei der Einreise einen Reisepass vorlegen. Bis zum Brexit hatte noch der Personalausweis genügt.

Was ist bei Reisen in Drittländer zu beachten?


Großbritannien ist nicht das einzige Land, in dem es bei der Einreise ohne Visum zu Problemen kommen könnte. Um nicht an der Grenze abgewiesen zu werden, sollten sich Reisende stets bei den Auslandsvertretungen ihres Ziellandes informieren. Dort bekommen sie Auskunft darüber, ob der Aufenthaltstitel und der Reisepass genügen oder ob ein Visum beantragt werden muss. In vielen Ländern kann das mittlerweile auch ganz einfach online erledigt werden. Das Visum wird dann in digitaler Form ausgestellt. Damit der Antrag rechtzeitig bearbeitet wird, sollte trotzdem genügend Vorlaufzeit eingeplant werden.

Welche ausländischen Führerscheine werden in Deutschland akzeptiert?


Reisende, die mit dem Auto durch Europa fahren möchten, brauchen eine gültige Fahrerlaubnis. Mit einem deutschen Führerschein können sie problemlos in die EU-Mitgliedsstaaten reisen. Anders sieht das aus, wenn sie einen ausländischen Führerschein aus einem Drittstaat haben. Diese sind mit einer entsprechenden Übersetzung in Deutschland sechs Monate lang gültig. Spätestens dann muss er umgeschrieben werden. Dass die Führerscheine in Deutschland akzeptiert werden, bedeutet nicht, dass das in den anderen EU-Staaten ebenfalls so ist. Vor der Reise sollte das also immer individuell geprüft werden.

Was braucht man, um den Führerschein umschreiben zu lassen?


Sicher gehen Reisende, wenn Sie ihren ausländischen Führerschein vor der Auslandsreise umschreiben lassen. Leider ist das nicht bei allen Herkunftsländern möglich. Um die genauen Voraussetzungen zu erfahren, können sich Einwanderer an ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Wenn eine Umschreibung vorgenommen werden kann, müssen üblicherweise diese Dokumente vorgelegt werden:
  • Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • biometrisches Foto
  • der ausländische Führerschein
  • Übersetzung des Führerscheins
  • Nachweis über den bestandenen Sehtest
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung
  • Nachweis über die Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland
Zusätzlich müssen eine theoretische und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Auch darüber ist ein Nachweis zu erbringen.

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ka / we