E-Scooter brauchen zwar keinen Führerschein, man muß aber Verkehrsregeln beachten
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Polizeikontrolle auch beim Fahren eines E-Scooters - Wie schnell darf ein E-Scooter sein?

Für eine ganze Menge junger Leute (und mittlerweile auch weniger junge Leute) sind die günstigen E-Scooter in der Stadt ein unverzichtbares Mittel zur Fortbewegung geworden. Schnell ist die App runtergeladen, das Konto eröffnet - und schon kann man sich auf Rädern von A nach B bewegen, ohne auf Bus und Bahn angewiesen zu sein. Und ohne einen Führerschein zu besitzen. Doch trotz aller Annehmlichkeiten - es gibt einiges zu beachten, insbesondere die Verkehrsregeln, wie wir hier näher erläutern.

Wie schnell darf ein E-Scooter sein?


E-Scooter sind seit ein paar Jahren in so gut wie jeder deutschen Stadt zu finden; sie sind nicht schneller als 20 km/h. Besonders für diejenigen, die nur kurze Strecken unterwegs sind und nicht auf Bus oder Bahn zurückgreifen möchten, sind sie eine willkommene Alternative. Zudem bietet das Fortbewegungsmittel auch jüngeren Fahrern ohne Führerschein die Möglichkeit mobil zu sein. Dennoch ist der Betrieb eines E-Scooters mit Verantwortung verbunden und man muß die geltenden Verkehrsregeln beachten. Wer dagegen verstößt, muss ebenso wie jeder andere Verkehrsteilnehmer bei Benutzung eines E-Scooters mit einem Bußgeld rechnen. Daher ist es umso wichtiger zu wissen welche Regeln beim Fahren eines E-Rollers wichtig sind.

Wie kontrolliert die Polizei E-Scooter Fahrer?


Da E-Scooter besonders einfach zu mieten und nutzen sind, kann praktisch jeder von ihnen Gebrauch machen. Doch obwohl sie für viele junge und mittelalte Bürger eine noch so willkommene Abwechslung sind haben E-Scooter inzwischen einen zweifelhaften Ruf, dank diverser Zwischenfälle. In manchen Städten sind sie sogar verboten.

Rücksichtslosigkeit, das Fahren unter Alkoholeinfluss oder ein unsachgemäßer Umgang wurden häufig beobachtet, weswegen die Polizei inzwischen innerhalb und auch außerhalb der Städte auf Streife geht um solchen Verkehrssündern Einhalt zu gebieten. Wer beispielsweise mitten in der Innenstadt fährt oder auf Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung, muss immer mit einem Bußgeld rechnen.

Dasselbe gilt, wenn der E-Scooter auf einer dafür nicht vorgesehenen Fläche abgestellt wird. Im Rahmen einer Kontrolle wird seitens der Polizei nicht nur überprüft ob der E-Scooter den geltenden Voraussetzungen entspricht - auch der Fahrer wird unter Umständen darum gebeten einen Alkohol- und Drogentest zu machen.

Welche Papiere muss man beim E-Scooter mitführen?


Generell ist das Mitführen bestimmter Papiere nicht erforderlich. Ein großer Vorteil beim Betrieb des E-Scooters besteht nun mal darin dass der Fahrer keinen Führerschein benötigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der E-Scooter lediglich gemietet wurde oder ob er Eigentum des Fahrers ist. Eine Helmpflicht gibt es ebenfalls nicht.

Dennoch gibt es ein essenzielles Element, auf das kein Fahrer verzichten sollte: den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Sie sorgt dafür, dass bei einem Unfall sämtliche Schäden abgedeckt sind. Dabei kommt eine solche Versicherung häufig auf nicht mehr als 80 Euro pro Jahr. Wichtig ist, dass die hierfür ausgestellte Plakette stets am E-Scooter befestigt ist, was insbesondere für jene gilt, die einen eigenen E-Scooter besitzen. Gemietete Modelle besitzen diese in der Regel bereits.
Daneben ist es außerdem umso wichtiger, dass der E-Scooter sämtliche Voraussetzungen aufweist, um überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen zu sein. Hierzu gehört:
  • eine allgemeine Betriebserlaubnis
  • sie dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren
  • das maximale Gewicht von 55 Kilogramm darf nicht überschritten werden
  • muss über ein Vorder- und Rücklicht verfügen und zwei getrennt voneinander funktionierende Bremsen
  • seitliche Reflektoren und eine Klingel sorgen für mehr Sicherheit
  • bezüglich des eingebauten Elektromotors darf eine Leistung von 500 Watt nicht überschritten werden
  • das Maß darf 200 Zentimeter in der Länge, 70 Zentimeter in der Breite und eine Höhe von 140 Zentimetern nicht überschreiten

Erst wenn ein E-Scooter all diese Eigenschaften aufweist, wird er für den öffentlichen Verkehr zugelassen und erhält seine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).

Gut zu wissen: Eine alternative Zulassung beim TÜV ist ebenfalls möglich, auch wenn sie eine andere Bezeichnung trägt. Die Einzelbetriebserlaubnis (EBE) besitzt jedoch dieselben Eigenschaften wie die gewöhnliche ABE.
Infografik: E-Scooter im DACH-Raum vergleichsweise beliebt  - Statista
© Statista - Infografik: E-Scooter im DACH-Raum vergleichsweise beliebt 

Darf man mit einem E-Scooter auf dem Bürgersteig fahren?

Man sieht es zwar immer wieder, doch generell ist der Betrieb eines E-Scooters auf dem Gehweg verboten. Fahrer sollen alternativ den Radweg benutzen. Ist tatsächlich kein Radweg vorhanden, kann die Fahrbahn verwendet werden.
Dazu kommt, dass der E-Scooter von lediglich einer Person betrieben werden darf. Mitfahrer sind tabu. Ferner sollten mehrere Fahrer nicht nebeneinander, sondern eher hintereinander fahren. Auf diesem Weg ist eine höhere Sicherheit gewährleistet. Wer abbiegt, gibt vorher ein Handzeichen, ähnlich wie beim Fahrradfahren. Und natürlich müssen die Regeln für das Abstellen der E-Scooter beachtet werden, denn dies ist nur auf bestimmten Flächen erlaubt.
Was ist der Unterschied zwischen E-Scooter und E-Roller?

Zwar werden die Namen beider Fahrzeuge häufig als Synonym verwendet, doch im Grunde handelt es sich um zwei unterschiedliche Kleinkrafträder. In der Übersicht sieht man klar die Unterschiede zwischen einem E-Scooter und einem E-Roller:


       E-Scooter

       E-Roller
  • Betrieb ab 14 Jahren erlaubt
  • Mitnahme eines Mitfahrers verboten
  • keine Helmpflicht
  • kein Führerschein erforderlich
  • Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h
  • fahren nur im Stehen
  • haben geringere Reichweite
  • Betrieb ab 15 Jahren erlaubt
  • Mitnahme einer weiteren Person erlaubt
  • Helmpflicht vorgeschrieben
  • Führerschein notwendig
  • Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 110 km/h   möglich
  • Fahren im Sitzen
  • höhere Reichweite

 Für welches der beiden Kleinkrafträder man sich am Ende entscheidet, hängt immer vom Nutzen (wofür benötigt man den fahrbaren Untersatz?), und auch ein wenig von den eigenen Erwartungen und Voraussetzungen ab. Dennoch lässt sich sagen, dass mit der Wahl eines E-Scooters den meisten Fahrern eine größere Freiheit und weniger Verantwortung in Aussicht gestellt wird.

Zwar benötigt man für den Betrieb beider Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung, doch lassen sich E-Scooter häufig schon für kleines Geld unkompliziert mieten. Zuletzt entscheidet meist die Entfernung, die mit dem Kleinkraftrad zurückgelegt werden soll.

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wk / bk