Neue EU-Regeln zu Fahrverboten: Warum der Führerschein-Tourismus endet
(Wissensthema: Vernetzung der Führerscheinstellen in der EU) Wer im Urlaub in Österreich mit Alkohol am Steuer erwischt wird, konnte sich bisher darauf verlassen, dass das Fahrverbot an der Grenze endet. Damit ist bald Schluss. Seit dem 25. November 2025 ist die Richtlinie (EU) 2025/2206 in Kraft, und sie ändert ein Grundprinzip: Schwere Fahrverbote werden künftig an das Land gemeldet, das den Führerschein ausgestellt hat, und dieses Land muss sie selbst umsetzen. Betroffen sind Alkohol und Drogen am Steuer, deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unfälle mit Toten oder Schwerverletzten. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 26. November 2028 Zeit, ihre Gesetze anzupassen. Angewendet werden die neuen Regeln ab dem 26. November 2029.Die EU-weite Vernetzung der Behörden betrifft auch den Führerschein
Wer im Urlaub mit der Polizei im Strassenverkehr zu tun hatte, hat bisher im Inland keine Einschränkungen mit der Fahrerlaubnis gehabt. Selbst wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, konnte man sich darauf verlassen, dass das Fahrverbot nur im Urlaubsland registriert ist. Doch das ist bald Vergangenheit.
Seit knapp einem Jahr ist die Richtlinie (EU) 2025/2206 in Kraft, und diese ändert ein Grundprinzip: Schwere Fahrverbote werden künftig an das Land gemeldet, das den Führerschein ausgestellt hat. Ob das Land dann Maßnahmen ergreift oder nicht, wird jedem Land selbst überlassen. Die betroffenen Vergehen sind Alkohol und Drogen am Steuer, deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und Unfälle mit Toten oder Schwerverletzten.
Alle EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 26. November 2028 Zeit ihre Gesetze anzupassen. Angewendet werden die neuen Regeln ab dem 26. November 2029.
Ist der EU-Führerschein damit tot?
"Die Antwort ist nein, und das lässt sich klar begründen", sagt Alex Maria Kilincaslan, Director von Kanzlei Consilium. "Die Richtlinie regelt, was mit Fahrverboten passiert, wenn jemand im Ausland auffällig wird. Sie regelt nicht, in welchem Land jemand seinen Führerschein machen darf. Dafür gilt weiterhin das Wohnsitzprinzip."
Wer seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Irland oder Rumänien verlegt, dort mindestens 185 Tage im Jahr lebt und die Prüfung regulär ablegt, erhält eine Fahrerlaubnis, die Deutschland anerkennen muss. Die einzige Bedingung, die schon heute gilt: Es darf keine Sperrfrist mehr laufen.
Wen die Richtlinie dagegen tatsächlich trifft, das sind Anbieter, die Führerscheine ohne echten Wohnsitz vermitteln.
Schon jetzt gleichen die Behörden ihre Daten über das EU-Register EUCARIS ab. Wenn ab 2030 der digitale Führerschein nach der Richtlinie (EU) 2025/2205 kommt und die Länder sich gegenseitig über Fahrverbote informieren, wird dieser Abgleich zur Routine. "Ein Führerschein, hinter dem kein echter Wohnsitz steht, ist dann nicht mehr wert als das Plastik, auf das er gedruckt ist", so Kilincaslan.
Für alle, die bereits einen EU-Führerschein besitzen, gilt: Er ist ein vollwertiger Führerschein mit allen Rechten, aber auch mit allen Pflichten. Wer damit in einem anderen EU-Land ein schweres Delikt begeht, muss ab Ende 2029 damit rechnen, dass der Ausstellungsstaat davon erfährt und den Führerschein entzieht oder aussetzt. Ein solcher Bescheid kann nur in dem Land angefochten werden, in dem er ergangen ist, nicht später im Heimatland. Kurze Fahrverbote unter drei Monaten bleiben vom Meldeverfahren ausgenommen.
Über Kanzlei Consilium
Kanzlei Consilium Ltd ist eine Dienstleistungskanzlei mit Sitz in Dublin und Ansprechpartnern in Deutschland. Sie begleitet Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz organisatorisch beim Führerscheinerwerb in Irland, Rumänien und Zypern, bei Privatinsolvenzverfahren in Irland und bei Firmengründungen im Ausland. Rechtsberatung übernimmt ein kooperierender Rechtsanwalt.
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