Wird man bei einem Verstoß gegen die StVO erwischt, hagelt es ein Bußgeld
© speedmagazin / ki | Zoom

Millionen von Bußgeldverfahren pro Jahr - Was passiert bei einem Bußgeldverfahren?

Das hört sich erschreckend an (und ist es auch!): Rund 3 Mio Bußgeldverfahren pro Jahr bedeuten pro Tag mehr als 8.200 Verstöße; und das ist noch nicht mal die komplette Zahl. Denn Tempoverstöße bis zu 20km/h über der eigentlich zulässigen Geschwindigkeit sind da nicht mal eingerechnet. Was genau ein Bußgeldverfahren ist, wo der Unterschied zur einfachen Ordnungswidrigkeit ist, und wie das alles so abläuft, das beleuchten wir mal hier im Speed-Magazin.de

Wie kommt man zu einem Bußgeldverfahren?


Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung führen in Deutschland in der Regel zu einem Bußgeldverfahren. Rund drei Millionen Bußgeldverfahren werden in der Bundesrepublik pro Jahr registriert. Die Zahl ist beachtlich, zumal hier nicht die Tempoverstöße eingeschlossen sind, die nur bis zu 20 km/h über der eigentlich zulässigen Geschwindigkeit liegen. Doch was verbirgt sich hinter einem Bußgeldverfahren eigentlich? Wie läuft es ab und wann ist der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einem Bußgeldverfahren?

Am Anfang steht der Verstoß gegen das Verkehrsrecht


Autofahrer müssen immer dann ein Bußgeld zahlen, wenn sie gegen das geltende Verkehrsrecht verstoßen und dieses vonseiten der Polizei bemerkt und geahndet wird. Die für das Bußgeldverfahren zuständigen Behörden erfahren von dem Verstoß auf unterschiedliche Art und Weise. Häufig fallen solche Verstöße bei Verkehrskontrollen oder bei der Geschwindigkeitsmessung auf. Der erste Schritt eines Bußgeldverfahrens stellt immer die Ermittlung des Verkehrssünders dar. Nicht immer handelt es sich hierbei nämlich auch um den Halter des registrierten Fahrzeuges.

In Deutschland gilt generell die Fahrerhaftung. Demnach muss auch der Fahrer zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit ermittelt werden. Die Beschuldigten werden mit einem Schreiben über das Bußgeldverfahren informiert. In der Regel liegt diesem dann auch ein Anhörungsbogen bei. Mit diesem können sich die Fahrer zu dem Verkehrsverstoß äußern. Wenn der Verstoß bei einer Verkehrskontrolle bemerkt wurde, bietet sich bereits die Gelegenheit im Gespräch mit dem Polizisten eine Erklärung zu den Verstößen abzugeben.


Wann kommt der Bußgeldbescheid?


Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel erst dann ausgestellt, wenn die Beschuldigten den Anhörungsbogen wieder zurückgeschickt haben. Sie haben hier die Möglichkeit diesen zu korrigieren, die Vorwürfe zu widerlegen oder auch Angaben zu korrigieren. Der Bußgeldbescheid an sich wird zudem erst rechtskräftig, wenn kein Einspruch gegen diesen eingelegt wurde. Wer einen Einspruch einlegen möchte, muss die im Bescheid definierte Frist berücksichtigen. Wird kein Einspruch eingelegt, muss das erhobene Bußgeld gezahlt werden. Mit Zahlung des Bußgeld wird gleichzeitig das dazu gehörende Verfahren beendet. 

Wann lohnt sich ein Einspruch beim Blitzen?


Ein Blitzer ist generell ärgerlich, muss aber auch nur dann hingenommen werden, wenn die Beschuldigten den Geschwindigkeitsverstoß wirklich begangen haben. Liegt der Bußgeldbescheid vor und sind sich die Beschuldigten keiner Schuld bewusst, sollte die Option des Einspruchs durchaus wahrgenommen werden. Ob sich ein Einspruch aber lohnt, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Hier lohnt es sich eine Beratung bei einem Experten in Anspruch zu nehmen. Er kann checken, ob der Bußgeldbescheid eventuell Formfehler enthält.

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich unter verschiedenen Voraussetzungen lohnen. Mögliche Gründe sind:
  • Mess- und Installationsfehler aller Art
  • formelle Fehler vonseiten der Behörde
  • qualitative Mängel vom Blitzerfoto
Auch dann, wenn sich die Beschuldigten sicher sind dass sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit tatsächlich nicht überschritten haben, ist es generell lohnenswert über einen Einspruch nachzudenken. Es kann immer wieder Gründe geben warum ein Blitzer zum falschen Messergebnis kommt. So ist dies beispielsweise möglich, wenn das Gerät falsch aufgestellt wurde oder wenn die Bedienung fehlerhaft war.

Zudem lohnt es sich Einspruch einzulegen, wenn der Bußgeldbescheid erst nach Ablauf von drei Monaten bei der betroffenen Person eingeht oder wenn auf dem zugeschickten Foto das Gesicht nicht zu erkennen ist.
Des Weiteren ist ein Einspruch möglich, wenn auf dem Foto mehrere Fahrzeuge sichtbar sind oder es zu ungewollten Reflexionen kommt. Ein Anwalt ist für einen Einspruch an sich nicht erforderlich, aber sicherlich empfehlenswert.

Wann sind Blitzer anfechtbar? Achtung: Frist einhalten!


Wer gegen einen Blitzer erfolgreich Einspruch einlegen möchte, hat nicht allzu viel Zeit. Generell sollte der Einspruch bei der zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides eingegangen sein. Wichtig ist hier zudem die schriftliche Form. Eine Begründung für den Einspruch kann übrigens bei Bedarf auch nachgereicht werden. Wer sein Bußgeld anfechten möchte, weil er gegen ein standardisiertes Messverfahren Einspruch einlegen will, sollte aber keinesfalls auf die Begründung verzichten.

Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Bußgeldverfahren?


Ob ein Bußgeld oder eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, lässt sich in erster Linie von der Höhe des Geldbetrages ableiten, der aufgrund des begangenen Verstoßes erhoben wird. Von einer Ordnungswidrigkeit ist immer dann die Rede, wenn der Geldbetrag bei maximal 35 Euro liegt. Bei einem geforderten Geldbetrag von über 35 Euro handelt es sich dagegen um ein Bußgeld. Es gibt noch einen weiteren Unterschied. Nur bei einem Bußgeld ist auch die Eintragung von Registerpunkten im Verkehrszentralregister möglich. Eine Ordnungswidrigkeit schließt das aus.

Wie viel kostet ein Bußgeldverfahren?


Bei einem Bußgeldverfahren entstehen generell Gebühren, die der betroffene Fahrer auch zahlen muss. Alle Bußgeldbescheide enthalten demnach genaue Angaben zu Gebühren und Auslagen, die noch entrichtet werden müssen. Generell richtet sich die Höhe der Gebühren immer nach dem Bußgeld. So betragen diese fünf Prozent der Geldbuße. Es gibt aber auch einen Mindestbetrag, der vonseiten der Behörden erhoben wird. Bei einem Bußgeldverfahren handelt es sich um eine Gebühr von 25 Euro. In der Regel berechnen die zuständigen Behörden auch noch eine Gebühr für die Zustellung. Diese beläuft sich meist auf 3,50 Euro. Wird einem Einspruch nicht stattgegeben, können von den Behörden weitere Kosten berechnet werden.

Auch interessant:
InCabin 2024 Barcelona: Mit Biometrie zu mehr Überwachung und Fahrsicherheit
Rekord: Skoda erzielt in den ersten drei Quartalen 7,3 Prozent Marktanteil in Deutschland
Reifen: Mit diesen ACV Tipps zum Reifenwechsel sicher durch den Winter kommen

kw / bu