Infothema Reisen: EU-Abgeordnete wollen Fluggäste schützen
(EU Parlament / PM zu Fluggast-Rechten) Die Abgeordneten im Europa Parlament wollen die Rechte von Fluggästen sichern: 1) Beibehalten der Schwelle von drei Stunden Verspätung und der bestehenden Entschädigungsregelungen, 2) Vorausgefülltes Formular für Entschädigungs- und Erstattungsanträge bei Fluggesellschaften, 3) Kostenlose Mitnahme eines persönlichen Gegenstands sowie eines kleinen Handgepäckstücks 4) Fluggäste sollen ohne zusätzliche Kosten neben Kindern unter 14 Jahren oder Personen mit eingeschränkter Mobilität sitzen dürfenEuropäisches Parlament: Bestehende Fluggastrechte sichern!
Das Parlament will das Recht auf Entschädigung bei einer dreistündigen Flugverspätung beibehalten und zugleich vereinfachte Erstattungsverfahren sowie kostenloses Handgepäck durchsetzen.
Am Mittwoch nahm das Parlament seine Position (632 Stimmen dafür, 15 dagegen, 9 Enthaltungen) zu einer Überarbeitung der EU-Vorschriften über Fluggastrechte an, die von den EU-Mitgliedstaaten im Juni 2025 vorgeschlagen worden war. Die Abgeordneten sprachen sich gegen Bestrebungen der EU-Verkehrsministerinnen und -minister aus, die seit 2004 geltenden Fluggastrechte zum Schutz von Passagieren bei Reiseunterbrechungen abzuschwächen.
Recht auf Erstattung und Entschädigung bis zu 600 Euros
Die Abgeordneten wollen das Recht von Flugreisenden auf Erstattung oder anderweitige Beförderung sowie auf Entschädigung beibehalten, wenn ein Flug um mehr als drei Stunden verspätet ist, annulliert wird oder ihnen die Beförderung verweigert wird. Der Rat plädiert hingegen dafür, Entschädigungen erst nach einer Verspätung von vier bis sechs Stunden, je nach Flugdistanz, vorzusehen.
Das Parlament lehnt zudem eine Senkung der derzeitigen Entschädigungsbeträge ab und schlägt vor, diese weiterhin auf zwischen 300 € und 600 €, abhängig von der Flugdistanz, festzulegen. Die Mitgliedstaaten möchten die Entschädigungsspanne auf 300 € bis 500 € begrenzen.
Da Fluggesellschaften nur für Umstände verantwortlich gemacht werden sollen, die in ihrem Einflussbereich liegen, will das Parlament die Liste der außergewöhnlichen Umstände aktualisieren, unter denen Airlines von der Zahlung einer Entschädigung befreit werden können. Zu diesen zählen derzeit unter anderem Naturkatastrophen, Krieg, extreme Wetterbedingungen oder unvorhergesehene Arbeitskämpfe, die das Luftfahrtunternehmen, den Flughafen oder den Flugsicherungsdienst betreffen. Die Abgeordneten fordern eine abschließende Liste sowie ihre regelmäßige Aktualisierung durch die Kommission.
Die Abgeordneten fordern zudem, dass Fluggesellschaften ihre Pflicht beibehalten, gestrandeten Passagieren ab zwei Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit Erfrischungen, ab drei Stunden eine Mahlzeit sowie bei langen Verspätungen eine Unterkunft von bis zu drei Nächten bereitzustellen. Die Begrenzung auf drei Übernachtungen biete den Airlines mehr Planungssicherheit und schütze sie vor unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen.
Schnellere und vereinfachter Prozess zur Erstattung
Die Abgeordneten befürworten die Einführung vorausgefüllter Formulare für Entschädigungs- und Erstattungsanträge an, um die Bearbeitung zu vereinfachen und zu vermeiden, dass Passagiere und Fluggesellschaften auf Entschädigungsagenturen zurückgreifen müssen. Nach den geplanten Vorschriften wären Fluggesellschaften verpflichtet, betroffenen Passagieren bei Reiseunterbrechungen (Annullierungen oder Verspätungen) innerhalb von 48 Stunden ein vorausgefülltes Formular zu übermitteln. Die Position des Rates sieht ein solches Formular bislang nur im Falle von Annullierungen, nicht jedoch bei langen Verspätungen vor. Reisende hätten anschließend ein Jahr Zeit, ihren Antrag einzureichen.
Persönlicher Gegenstand und Handgepäck Gratis
Das Parlament will sicherstellen, dass Passagiere ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einen Rucksack oder einen Laptop) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Letzteres darf eine maximale Gesamtgröße von 100 cm (Länge, Breite und Höhe zusammen) und ein Gewicht von höchstens sieben Kilogramm haben.
Zudem wollen die Abgeordneten zusätzliche Gebühren abschaffen, die einigen Reisenden derzeit auferlegt werden, etwa für die Korrektur von Schreibfehlern im Namen oder für den Check-in. Passagiere sollen außerdem weiterhin zwischen digitalen und gedruckten Bordkarten wählen können.
Schutzbedürftige Passagiere
Die Abgeordneten legen besonderes Augenmerk auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Diese sollen Anspruch auf Entschädigung, anderweitige Beförderung und Unterstützung durch die Fluggesellschaft haben, wenn sie einen Flug verpassen, weil der Flughafen es versäumt hat, ihnen rechtzeitig beim Erreichen des Gates zu helfen. Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität, schwangere Frauen, Säuglinge sowie Kinder im Kinderwagen mit Begleitperson sollen beim Boarding Vorrang erhalten. Begleitpersonen sollen zudem ohne zusätzliche Kosten auf einem benachbarten Sitzplatz untergebracht werden.
Zitat: Berichterstatter Andrey Novakov (EVP, Bulgarien): „Das Parlament setzt sich weiterhin für klare und berechenbare Regeln für Fluggesellschaften sowie für einen starken Luftfahrtsektor ein – jedoch niemals auf Kosten der Passagiere. Bestehende Fluggastrechte dürfen nicht geschwächt werden. Unsere Ausgangslage ist daher eindeutig: Wir sind entschlossen, die Rechte von Flugreisenden zu verbessern und nicht zu verwässern. Die Drei-Stunden-Schwelle für Entschädigungen, die bestehenden Entschädigungshöhen, das vorausgefüllte Formular sowie weitere konkrete und durchsetzbare Schutzmaßnahmen für Passagiere bleiben unsere roten Linien.“
Im Rahmen des Verfahrens der zweiten Lesung wird die Position des Parlaments an den Rat übermittelt. Sollte der Rat nicht alle Änderungen des Parlaments annehmen, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, um eine Einigung über die endgültige Fassung des Gesetzes zu erzielen.
Hintergrundinformationen: Nachdem das Parlament im Jahr 2014 Vorschläge zur Reform der Fluggastrechte vorgelegt hat, stockten die Bemühungen um eine Aktualisierung der Vorschriften im Rat mehr als elf Jahre. Im Juni 2025 erzielten die EU-Verkehrsministerinnen und -minister jedoch eine politische Einigung und ebneten damit den Weg für Verhandlungen mit dem Parlament. Die interinstitutionellen Gespräche begannen im Oktober 2025, führten jedoch nicht zu einer Einigung, so dass das Parlament gezwungen war, seine Position in zweiter Lesung anzunehmen.
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