Dieselskandal: Enthüllungen zu Bosch bringen BMW AG in Bedrängnis
Die Enthüllungen rund um den Automobilzulieferer Bosch bringen auch die BMW AG in Erklärungsnot. SPIEGEL und BR hatten sich auf eine interne Präsentation vom 02.10.2015 mit der Überschrift "Sensible Funktionen @DGS-EC hinsichtlich behördenkonformer Applikation" berufen. Das Brisante ist, dass in dieses Dokument die internen Funktionsbezeichnungen aufgenommen worden sind. Die Volkswagen AG hatte den Abgasskandal rund um den Motor EA189 im September 2015 wenige Tage zuvor öffentlich gemacht. Die internen Funktionsbezeichnungen waren sehr lange Zeit unbekannt. Den internen Papieren können allerdings nicht nur die Namen der Funktionen entnommen werden, sondern auch die Beschreibung der Funktionalitäten und Erklärungen zu "potentiell kritische Verwendung".Die BMW AG ist bezogen auf folgende Funktionsbezeichnungen gelistet:
Kritische Funktionen von BMW lt. Boschdokument
- SCRFFC_Main - SCR online dosing - SCRLdG_Main - SCR-Füllstandsregler - Abgasheizen (EGTCond_HtgCond) - NSC-Regeneration altersabhängig - Regenerationsabbruch thermischer Bauteilschutz - Deaktivierung ND-AGR - Sammelfehlerpfade für Bosch-Nox-Sensoren - Rollenmodus in DCUHinsichtlich der Funktion "Rollenmodus in DCU" heißt es unter potentiell kritische Verwendung wörtlich zitiert: "Notwendige Rollenbetriebserkennung könnte missbräuchlich verwendet werden."
Insbesondere auf die Rollenbetriebserkennung hatte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25.05.2020 zur Begründung der Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG abgestellt.
"Geschädigte im BMW-Dieselskandal können durch die Benennung der internen Funktionsnamen nunmehr die Sprache der Automobilherstellerbranche sprechen. Weder die BMW AG noch deutsche Landgerichte können sich noch darauf zurückziehen, die Funktionen seien nicht verständlich beschrieben worden", so Anwalt Rugen.
HAHN Rechtsanwälte hatte Mitte des Jahres 2021 bereits ohne die neuen Enthüllungen einen Erfolg beim Oberlandesgericht Köln gegen die BMW AG erzielt. In seinem Urteil vom 28.05.2021 - 19 U 134/20 - hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass der Kläger seine Schadensersatzansprüche gegen die BMW AG wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen schlüssig dargelegt hatte. Das Oberlandesgericht Köln hob das fehlerhafte erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln auf.
EuGH Generalanwalt bestätigt Schadenersatzanspruch bei unzulässigen Abschalteinrichtungen
EuGH Generalanwalt Rantos bestätigt in den Schlussanträgen im Verfahren C-100/21 den Schadensersatz-Anspruch von Käufern von Fahrzeugen mit einer illegalen Abschalteinrichtung. Da der Europäische Gerichtshof den Anträgen des Generalanwalts in der Regel folgt, haben sich die Erfolgschancen für betroffene Dieselfahrer deutlich erhöht.
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