Viele Autofirmen wie Mercedes setzen für die Zukunft auf autonomes Fahren - doch wer zahlt bei Bussgelder?
© Mercedes | Zoom

Die Zukunft der Automobilindustrie ist Autonomes Fahren - Wer zahlt die Bussgelder?

Die Digitalisierung schreitet mit grossen Schritten voran. Das wird auch im Strassenverkehr immer deutlicher erkennbar. Es wird zwar voraussichtlich noch ein paar Jahre dauer bis sich viele Autos völlig ohne fremde Hilfe durch den Strassenverkehr in Deutschland bewegen werden, doch schon heute können manche Fahrzeuge Dank moderner Technik zumindest Teilaufgaben wie das Einparken von selbst erledigen. Viele Autofahrer fragen sich jedoch wer verantwortlich ist wenn es beim autonomen Fahren zu einem Verkehrsverstoss kommt und wer dafür bezahlen muss.Aber noch beschränkt sich das vollautomatisierte Fahren auf vereinzelte Testprojekte in bestimmten Gebieten.

Autonomes Fahren: Wer zahlt bei Verkehrsverstössen?

Um sich über die Auswirkungen des autonomen Fahrens Gedanken zu machen ist es wichtig die Begrifflichkeit genau zu definieren. Grundsätzlich versteht man unter autonomen Autos jene Fahrzeuge, die ohne Unterstützung eines menschlichen Fahrers im Strassenverkehr "selbständig" unterwegs sind. Deshalb wird dafür auch oftmals der Begriff „selbstfahrende Autos“ verwendet.

Auf den deutschen Strassen ist heutzutage noch (fast) kein einziges Auto unterwegs, das von selbst fährt. Das würde die aktuelle Gesetzeslage auch nicht zulassen. Allerdings gibt es bereits eine Reihe von Modellen, bei denen das Auto Aufgaben wie etwa Einparken, Bremsen oder Spurwechsel von selbst übernimmt. Autonome Fahrzeuge lassen sich deshalb je nach ihrem Grad der Automatisierung in vier unterschiedliche Entwicklungsstufen unterteilen:

Stufe

Bezeichnung

Beschreibung

1

Assistiertes Fahren

Dabei handelt es sich um technische Einrichtungen wie Tempomat, Parkassistent, Spurwechselassistent oder Abstandsregler, die zum Teil bereits heute in neuen Fahrzeugen verfügbar sind.

2

Teilautomatisiertes Fahren

Beim teilautomatisierten Fahren übernimmt das Fahrzeug Aufgaben selbstständig, jedoch immer mit Überwachung des Fahrers. Dazu zählt beispielsweise das eigenständige Bremsen und Beschleunigen auf Autobahnen.

3

Hochautomatisiertes Fahren

Beim hochautomatisierten Fahren fährt das Auto unter bestimmten Voraussetzungen völlig von selbst. Der Fahrer muss nur noch dann eingreifen, wenn sich die Situation im Verkehr verändert. Die Technik dafür wäre zwar schon vorhanden, dennoch ist diese Stufe aktuell noch Zukunftsmusik.

4

Vollautomatisiertes Fahren

Beim vollautomatisierten Fahren agieren die Autos völlig eigenständig und ohne Überwachung eines Fahrers. Im Fahrzeug sind dann nur noch Passagiere, aber keine Fahrzeuglenker. Um vollautomatisiertes Fahren zu ermöglichen, muss die Infrastruktur auf den Strassen massiv ausgebaut werden. Experten gehen davon aus, dass das frühestens in zehn Jahren der Fall sein wird.

 Geht es also auf deutschen Strassen um die Verantwortung bei Verkehrsverstössen, so ist damit derzeit lediglich das assistierte und das teilautomatisierte Fahren gemeint.

Die aktuelle Situation: Der Fahrer haftet für sein Auto

Die aktuelle rechtliche Situation auf deutschen Strassen ist sehr einfach erklärt: Egal, welches technische Hilfsmittel der Fahrer in seinem Fahrzeug verwendet – grundsätzlich ist ER dafür verantwortlich, dass dabei auch die Vorschriften der Strassenverkehrsordnung eingehalten werden.

Dazu ein Beispiel: Herr Müller hat einen BMW mit Tempomat. Er fährt damit auf der Autobahn und stellt den Tempomat so ein, dass das Fahrzeug konstant mit einer Geschwindigkeit von 150 km/h fährt. Zusätzlich hat er auch noch seinen Abstandsassistenten aktiviert, der im Bedarfsfall das Tempo reduziert, wenn sich sein BMW einem anderen Fahrzeug nähert.

Auf der Autobahn kommt es nun auf einem Abschnitt zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h. Herr Müller übersieht jedoch die Tafel und lässt seinen Tempomat auf 150 km/h eingestellt. Prompt wird er von einem Radar geblitzt und erhält einen Bussgeldbescheid. Nun kann er zwar einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, weil er beispielsweise der Meinung ist, dass es sich dabei um einen Messfehler des Radars handelt, dennoch ist und bleibt er als Fahrer dafür verantwortlich. Er kann beispielsweise nicht den Autohersteller BMW für seinen Schaden haftbar machen.

So weit, so einfach. Das Problem dabei: Das deutsche Rechtssystem wird von den technologischen Entwicklungen ständig überholt. Kaum ist es den Gesetzgebern gelungen technische Innovationen in bestehende Normen und Gesetze zu integrieren, drängen auch schon wieder neue Entwicklungen auf den Markt. Derzeit ist noch völlig offen wer die Verantwortung bei Verkehrsübertretungen oder gar Unfällen übernehmen muss, wenn auf deutschen Strassen die ersten hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeuge unterwegs sein werden. 

FAZIT: Wer den Tempomat auf der Autobahn zu schnell einstellt, ist selbst dafür verantwortlich und muss ein entsprechendes Bussgeld in Kauf nehmen. 

Die offenen Fragen der Zukunft im Verkehr


Aktuell wird davon ausgegangen dass es auch beim autonomen Fahren einen Besitzer des Fahrzeuges geben muss, der dazu verpflichtet ist, das Auto entsprechend zu versichern.
Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters muss also auch in Zukunft dafür aufkommen, wenn es zu einem Unfall kommt. Doch wie sieht die Situation rechtlich aus, wenn es sich dabei nicht um einen Fehler des Fahrers, sondern beispielsweise um einen Softwarefehler im Fahrzeug gehandelt hat?

In diesem Fall würde die Versicherung wahrscheinlich versuchen den Hersteller des Fahrzeuges in Regress zu nehmen. Das heisst, dass die Versicherung die bereits geleisteten Zahlungen im vollen Umfang oder beim Nachweis einer Teilschuld teilweise vom Hersteller zurückverlangt.

Das ist aber bei Weitem nicht das einzige offene Thema. Unter anderem müssen vor der vollständigen Einführung des automatisierten Fahrens in Deutschland auch noch die folgenden Fragen geklärt werden:

·         Wer ist schuld, wenn mein vollautomatisiertes Auto eine Verkehrsübertretung begeht?

·         Welche Daten dürfen für die Beweisführung herangezogen werden?

·         Kann eine Maschine eine Situation richtig bewerten und kann sie in weiterer Folge vor Gericht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sie das nicht macht?

·         Ist für das autonome Fahren überhaupt noch ein Führerschein erforderlich?

·         Wer darf generell ein selbstfahrendes Auto haben? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?

Kommen mit den selbstfahrenden Autos auch autonome Polizisten?

Es wird wohl noch einige Jahre dauern bis die autonomen Fahrzeuge die Macht im Strassenverkehr übernehmen werden. Derzeit sind die Entwickler mit Forschungsprojekten, Studien und Simulationsmodellen beschäftigt, die darstellen sollen, welche Potenziale und Risiken beispielsweise durch fahrerlose Sharing-Dienste entstehen. Die PTV Group testet das gerade am Beispiel der schwedischen Stadt Göteborg und entwickelt dabei unterschiedliche Szenarien.

Gut möglich, dass auch die Überwachung von Verkehrsverstössen zukünftig nicht mehr durch „echte“ Polizisten, sondern mit Hilfe von entsprechenden technischen Hilfsmitteln erfolgt: Denn wenn erst einmal klar ist, wo zu welchem Zeitpunkt sich ein bestimmtes Fahrzeug gerade im Strassenverkehr befindet und welche Strecke es zurücklegt, lässt sich auch sehr einfach maschinell überprüfen, ob es sich dabei an alle Vorschriften gehalten hat.

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flo / we