Das ist wichtig zu wissen: Wiederholungstäter im Straßenverkehr – diese Regelungen gelten
(Bußgelder im Strassenverkehr - StVO Überblick) In der Regel weiss man erst dann wieviele Punkte es in Flensburg für einen Verstoß der Strassenverkehrsordnung gibt, wenn man dabei erwischt wurde. Währenddem es für leichte Verstöße lediglich ein Bußgeld gibt, kann es bei schweren Verstößen bis zum Führerschein-Entzug kommen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Wird man immer wieder beim gleichen Verstoß erwischt, dann gilt man nämlich als Wiederholungstäter.
Wiederholungstäter im Straßenverkehr - Diese Regeln gelten
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, wie sich Verkehrsteilnehmer zu verhalten haben. Verstöße können unterschiedlich schwere Strafen von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zum Führerschein-Entzug nach sich ziehen. Drakonische Maßnahmen werden üblicherweise aber nur ergriffen, wenn grobe Verstöße stattgefunden haben. Kleinere Vergehen werden nur mit Bußgeldern geahndet. Das kann allerdings anders aussehen, wenn Verkehrsteilnehmer wiederholt den gleichen Verstoß begehen. Dann werden sie unter Umständen als Wiederholungstäter eingestuft.
Ab wann gilt man als Wiederholungstäter?
Autofahrer, die sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums wiederholt nicht an die Regeln halten, müssen mit stärkeren Strafen und sogar mit einem Fahrverbot rechnen. Deswegen ist es wichtig die Bußgeldbescheide nicht nur zu bezahlen, sondern auch sein Fahrverhalten anzupassen, um nicht immer wieder die gleichen Fehler zu begehen. Besondere Vorsicht sollten Verkehrsteilnehmer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer walten lassen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 20km/h - 1 Punkt
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes unterschiedlich hoch bestraft. Bei geringen Übertretungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus.
Wer mehr als 20 km/h zu schnell gefahren ist, muss jedoch mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab 31 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung droht ein Fahrverbot von einem Monat. Als Wiederholungstäter gelten Fahrer, die innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren. In diesem Fall kann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Außerdem werden die Einzelverstöße natürlich ganz normal geahndet, sodass ein weiteres Bußgeld und weitere Punkte in Flensburg hinzukommen.
Autofahrer sollten daran denken dass Geschwindigkeitsbegrenzungen auch innerhalb eines längeren Zeitpunkts zu einem Fahrverbot führen können, ohne dass sie dafür als Wiederholungstäter gezählt werden. Das ist dann der Fall, wenn sie acht Punkte in Flensburg erreichen. Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden üblicherweise für zwei Jahre und sechs Monate gespeichert. Wer in dieser Zeit mehrfach zu schnell fährt oder andere Ordnungswidrigkeiten begeht, die Punkte in Flensburg nach sich ziehen, kann also ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen bekommen.
Harte Strafen für Alkohol am Steuer
Aufgrund der verheerenden möglichen Folgen von alkoholisiertem Fahren werden bei Verstößen harte Strafen verhängt. Autofahrer, die sich mit mehr als 0,5 Promille hinter das Steuer gesetzt haben, bekommen zwei Punkte in Flensburg und müssen ein Bußgeld von 500 Euro begleichen. Darüber hinaus wird die Fahrerlaubnis für einen Monat entzogen. Wiederholungstäter dürfen sogar drei Monate lang kein Fahrzeug mehr führen. Die Polizei kann entscheiden, ob zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig ist. Während bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nur Personen als Wiederholungstäter bezeichnet werden, die innerhalb eines Jahres mindestens zwei signifikante Verstöße vergehen, ist der Zeitraum bei Alkohol am Steuer deutlich länger. Wer innerhalb von zehn Jahren zweimal auffällig wird, kann als Wiederholungstäter bestraft werden.
Versicherungsinfo - Wichtig zu wissen: Autofahrer sollten sich zudem bewusst sein, dass Versicherungen oft die Zahlung verweigern, wenn sie alkoholisiert gefahren sind. Sogar die Kfz-Haftpflicht kann seinen Versicherten in Regress nehmen und zumindest einen Teil der Kosten von ihm einfordern. Das liegt daran, dass Trunkenheit am Steuer als grobe Fahrlässigkeit gesehen werden kann.
Smartphone am Steuer
Wer mehrfach mit dem Smartphone am Steuer erwischt wird, gilt nicht als Wiederholungstäter. Allerdings ist das kein Freifahrtschein es einfach darauf ankommen zu lassen. Wenn Verkehrsteilnehmer auch nach mehrfachen Verstößen ihr Verhalten nicht ändern, kann ihnen Beharrlichkeit unterstellt werden. Infolgedessen können sie also auch bei kleinen Verfehlungen wie dem Bedienen eines Smartphones am Steuer als Wiederholungstäter eingestuft werden. Das Gleiche gilt übrigens auch bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wenn sich diese immer wieder in kurzen Abständen wiederholen, haben die Behörden die Möglichkeit hart durchzugreifen, selbst wenn die Grenze von 26 km/h nicht erreicht worden ist.
Gut zu wissen: Wer sein Smartphone in Verbindung mit einer Freisprechanlage nutzt, riskiert üblicherweise kein Bußgeld. Allerdings darf er das Handy dabei niemals in der Hand halten. Es sollte deswegen am besten in einer Halterung sicher fixiert werden.
In welchen Fällen wird der Führerschein sofort entzogen?
Ein Fahrverbot oder sogar der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis sind für Autofahrer besonders ärgerlich. Häufig brauchen sie das Fahrzeug um damit zur Arbeit zu gelangen, um Einkäufe zu transportieren oder andere wichtige Erledigungen zu machen. Hier ein Überblick in welchen Fällen der Führerschein sofort entzogen wird und wann ein temporäres Fahrverbot ausgesprochen wird. Der komplette Verlust der Fahrerlaubnis erfolgt in diesen Fällen:
· Fahren unter Einfluss von Drogen
· mehr als 1,1 Promille
· Verübung einer Straftat am Steuer
· schwere Verstöße während der Probezeit
· acht Punkte in Flensburg
Wenn die Fahrerlaubnis einmal entzogen wurde, muss die Neuzuteilung bei Landratsamt beantragt werden. Allerdings muss vorher eine Sperrfrist verstrichen sein. Des Weiteren kann die zuständige Behörde entscheiden ob der Betroffene bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um zu beweisen dass er fahrtüchtig ist. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine MPU handeln. Wiederholungstäter, die zu schnell gefahren sind, müssen den Entzug der Fahrerlaubnis in der Regel nicht befürchten. Wer allerdings innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h begeht, muss ein einmonatiges Fahrverbot in Kauf nehmen. Wer wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss den Führerschein sogar drei Monate lang abgeben.
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kw / bu