Ob aus Fahrlässigkeit oder aus Zeitnot - bei Rot über die Ampel zu fahren ist nicht nur gefährlich, sondern hat Konsequenzen
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Bei ROT über die Ampel - Welche Strafen und Punkte drohen?

(Rotlichtverstoß, Ampel, Bußgeld, Punkte in Flensburg, Verkehrsregeln, Sicherheit im Straßenverkehr, Rechtsfolgen, Strafen, Deutschland)  Achtung, Rotlicht! Was passiert, wenn man bei Rot über die Ampel fährt? Erfahren Sie in unserem umfassenden Artikel, welche rechtlichen Konsequenzen, Bußgelder und Punkte in Flensburg Sie erwarten können. Schützen Sie sich und andere durch ein besseres Verständnis der Verkehrsregeln und vermeiden Sie hohe Strafen. Informieren Sie sich jetzt über die wichtigsten Fakten und bleiben Sie sicher im Straßenverkehr!

Es ist passiert! Bei Rot über die Ampel gefahren


Vermutlich ist es Ihnen schon passiert und Sie sind über eine rote Ampel gefahren. Die Gründe sind mit Zeitnot, Fehleinschätzung der Gelbphase oder einfach nur Unachtsamkeit vielfältig. Bei einem Rotlichtverstoß kennen aber weder die Bußgeldstelle noch die Polizei kein Pardon. Es drohen Bußgelder, definitiv auch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Wir beleuchten den Sachverhalt näher und erklären die möglichen Unterschiede.

Bei Rot über die Ampel – kann man das anfechten?


Bei Rot über die Ampel zu fahren hat nicht unerhebliche Folgen. Daher kann sich unter Umständen ein Einspruch durchaus lohnen. Bevor man sich zu einem möglichen Rotlichtverstoß äußert lohnt es auf jeden Fall einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.

Ein Einspruch kann sich in folgenden Fällen lohnen:
  • Messgeräte sind fehlerhaft: Wenn sich nachweisen lässt, dass bei Messgeräten keine korrekte Eichung vorgenommen wurde, muss das Verfahren wegen fehlerhafter Messung eingestellt werden.
  • Kompetenzmangel des Polizeibeamten: Wurde der Sachverhalt durch einen Polizisten beobachtet, lohnt ein Blick in dessen Schulungsnachweise. Damit ein Rotlichtverstoß zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, muss ein entsprechender Schulungsnachweis vorliegen.
  • Blitzerfoto fehlerhaft: Die Bußgeldbehörde muss zweifelsfrei nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gesteuert haben. Sind Sie auf dem Blitzerfoto nicht deutlich zu erkennen, muss das Verfahren eingestellt werden.
  • Zeitmessung unzureichend: Fehler in der Zeitmessung können vorliegen, wenn die Zeit nur gefühlsmäßig geschätzt wurde und ein Polizist den Tathergang beobachtet hat. Kann der Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes nicht zweifelsfrei erbracht werden, lässt sich das Strafmaß zumindest abmildern.
  • Gelbphase zu kurz: Es ist vorgeschrieben, dass Gelbphasen an Ampeln innerorts mindestens drei bis fünf Sekunden andauern. Lässt sich nachweisen, dass die Gelbphase zu kurz war, um rechtzeitig zu bremsen, kann Sie dies ebenfalls entlasten.

Ist der Führerschein weg, wenn man bei Rot über die Ampel fährt?


Wenn man bei Rot über eine Ampel fährt, bedeutet dies nicht automatisch den Führerscheinentzug. Mit einem Bußgeld wird man aber in jedem Fall rechnen müssen.

Die Höhe der Sanktion beim Überfahren von roten Ampeln ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
  • Haben Sie einen einfachen oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen?
  • Sind Sie als Kraftfahrer, als Radfahrer oder als Fußgänger bei Rot über die Ampel?
  • Haben Sie beim Rotlichtverstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet?
  • Liegt ein Rotlichtverstoß vor, wird berücksichtigt wie lange die Ampel bereits auf Rot gestanden hat. 
Daraus ergeben sich folgende Tatsituationen:
  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel stand weniger als eine Sekunde auf Rot.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Rotphase dauerte länger als eine Sekunde. 
Autofahrern, die bei Rot über die Ampel fahren, drohen härtere Sanktionen als Radfahrern oder Fußgängern. Wenn dem Kraftfahrer ein besonders rücksichtsloses Verhalten nachgewiesen werden kann und andere Menschen durch den Rotlichtverstoß gefährdet wurden, handelt es sich um eine Straftat und diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Ein Blick in den Bußgeldkatalog zeigt, wie sich das Strafmaß in einzelnen Fallsituationen darstellt. (Bußgeld zzgl. Auslagen und Bearbeitungsgebühr, Stand Dez. 2024)


Verstoß

Bußgeld in Euro

Punkte und Fahrverbot 

Einfacher Rotlichtverstoß

90

1 Punkt

Einfacher Rotlichtverstoß, Gefährdung anderer

200

2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Einfacher Rotlichtverstoß, verursachter Sachschaden 

240

2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Qualifizierter Rotlichtverstoß

200

2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Qualifizierter Rotlichtverstoß, Gefährdung anderer

320

2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Qualifizierter Rotlichtverstoß, verursachter Sachschaden

360

2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot*

Abbiegen bei Ampel mit grünem Pfeil ohne Anhalten

70

1 Punkt

Behinderung von Radfahrern oder Fußgängern bei freigegebener Verkehrsrichtung 

100

1 Punkt

…Gefährdung anderer

100

1 Punkt

…verursachter Sachschaden

120

1 Punkt

* Abhängig vom Tathergang, Bußgeld, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich. (§315c Strafgesetzbuch)

Wie wird geprüft, ob man über Rot gefahren ist?


Die Anzeige von Rotlichtverstößen setzt eine entsprechende Überwachung voraus. Ampeln können stationär oder mobil überwacht werden. An gefährlichen Kreuzungen werden häufig sogenannte Ampelblitzer (siehe Bild) eingesetzt. Diese Überwachungseinrichtungen sind mit der Ampel gekoppelt und schießen Beweisfotos. Bei einem Verstoß werden zwei Aufnahmen gemacht, welche vom Kraftfahrer als Lichtblitze deutlich wahrgenommen werden.

Alternativ zu stationären Geräten können Ampeln allerdings auch durch gezieltes Beobachten durch Polizisten oder Beschäftigte der Ordnungsbehörden überwacht werden. Damit eine eindeutige Identifizierung des Fahrers erfolgen kann, wird dieser in der Regel direkt vor Ort gestellt. Derartige Überwachungsmaßnahmen verlangen allerdings nach einem erhöhten Aufwand an Personal und Kosten und sind daher nicht die Regel.

Einspruch rote Ampel überfahren: Wie funktioniert das?


Haben Sie nachweislich eine rote Ampel überfahren, kommen Sie nicht straffrei davon. Es drohen Ihnen mindestens 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Haben Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, droht Ihnen ein Fahrverbot. Die Bescheide können fehlerhaft sein. Mit einem Bußgeldbescheid-Einspruch können Sie Sanktionen abwenden.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, prüfen Sie diesen genau anhand der oben genannten Kriterien. Besteht die Möglichkeit, dass der Bescheid fehlerhaft ist, lohnt der direkte Einspruch. Sie haben nach Erhalt des Bußgeldbescheideszwei Wochen Zeit, umEinspruch einzulegen. Hierfür genügt in formloses Schreiben, welches Sie an die Behörde senden. Daraus muss hervorgehen, um welchen Tatbestand es sich handelt und warum Sie den Bescheid anzweifeln. Wird dem Einspruch stattgegeben, haben Sie die Chance, Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein ausgesprochenes Fahrverbot abzuwenden.

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we / ka