Die E-Auto Förderung soll die Elektromobilität für sozial schwache und mittelständische Haushalte voranbringen
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E-Auto Förderung: Link zu Förderanträgen

(Aktuelle News zur E-Auto Förderung in Deutschland)  Das Programm der Elektroauto-Förderung  gilt nicht für alle E-Autos: Es gilt für a) neue Elektroautos, die ab dem 1.1.2026 zum ersten Mal in Deutschland zugelassen wurden; b) Fahrzeuge der Klasse M1 mit ausschließlich batterie-elektrischem Antrieb, c)  Fahrzeuge mit batterie-elektrischem Antrieb mit Range-Extender, d) Autos mit Plug-in-Hybrid-Antrieb und e) Fahrzeuge mit Brennstoffzellen Dieses Programm der Förderung zielt auf die einkommensschwachen und mittelständischen Haushalte ab, um denen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität mit der Förderung zu erleichtern. Die Basis des Programms ist eine Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Nachfolgend der direkte Link zum Förder-Antrag

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Alle wichtigen Links für die E-Auto Förderung haben wir hier im speed-magazin.de übersichtlich aufbereitet. Dazu werden auch die wichtigsten Fragen zum E-Auto Förderantrag hier beantwortet:

Wer kann den Antrag stellen? Wann kann man den Antrag stellen? Bis wann kann man den Antrag stellen? Was benötigt man für die elektronische Antragstellung? Kann man eine andere Person beauftragen den Antrag zu stellen? Wie kann man den Antrag vorbereiten und stellen? 

Von wem kann der Antrag gestellt werden?

Quelle: Bafa: Der Weg zur E-Auto Förderung
© Quelle: Bafa: Der Weg zur E-Auto Förderung

Alle in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen sind berechtigt den E-Auto Förderantrag zu stellen.

Das gilt allerdings nur dann, wenn das zu versteuernde Haushalts-Jahreseinkommen nicht mehr als 80.000 €, + 5.000 € pro förder-relevantem Kind, höchstens aber 90.000 € beträgt.

Wichtiger Hinweis zum Förderantrag: Es kann nur der Halter des förderfähigen Fahrzeugs den E-Auto Förderantrag stellen. Im Klartext: Die Person muss als Halter des förderfähigen Fahrzeugs eingetragen sein.

Ab wann kann man den E-Förderantrag stellen?

Zunächst muss das Auto zugelassen sein, erst danach kann man diesen E-Antrag stellen. Vorher gilt schon deshalb nicht, weil es auch einen Stichtag für das Programm der E-Auto Förderung gibt, nämlich den 1.1.2026. 

Gibt es ein Zeitlimit bis wann man den Antrag stellen muss?

Ja, es gibt ein Limit. Der Start ist wie gesagt für alle Autos, die ab dem 1.Januar 2026 zugelassen sind - und der letzte Tag für den Antrag zur E-Auto Förderung ist spätestens 12 Monate nach der Zulassung des Fahrzeugs. Beispiel: Das förderfähige Auto wurde am 14.3.2026 zugelassen, dann ist der letzte Tag für den Antrag der 13.3.2027.

Wie kann man den E-Auto Antrag stellen?

Es gibt nur eine einzige Möglichkeit um den Antrag zur E-Auto-Förderung zu stellen, und das ist elektronisch. Hier ist der korrekte Link für die Antragstellung über die Förderzentrale Deutschland (FZD). Die Bafa gibt bekannt, dass alle Anträge, die nicht elektronisch eingereicht wurden, nicht bearbeitet werden.

Was wird für die elektronische Antragstellung benötigt?

Zunächst muss man sich erstmal digital authentifzieren. Das geht mit dem Link hier über ein BundID-Konto.

Es gibt zwei Möglichkeiten sich auf der BundID zu registrieren, die für die Antragstellung berechtigt sind:

  • entweder man hat ein BundID-Konto mit der Option „Online-Ausweis“ (Vertrauensniveau „hoch“) oder
  • man hat ein BundID-Konto mit der Option „ELSTER-Zertifikat“ (Vertrauensniveau „substantiell“).

Wichtiger Hinweis: Die übliche "Basis"-Registrierung, wo man sich nur mit Benutzername und Passwort registriert, ist definitiv nicht berechtigt um den E-Auto Förderantrag einzureichen. Darüber ist eine konkrete Identifizierung nicht möglich.

Infografik: E-Auto Förderung
© bafa - Infografik: E-Auto Förderung

 

Hilfreicher Hinweis


Es gibt sicher immer mal wieder Fragen zur Einrichtung der Registrierung auf der BundID. Die korrekten Antworten und Informationen dazu gibt es mit dem Link hier.

Kann man eine andere Person mit der Antragstellung bevollmächtigen?

Grundsätzlich geht das schon, allerdings benötigt man während des Verfahrens eine entsprechend gültige Vollmacht. 

Wichtiger Hinweis: Die Privatperson, die die Vollmacht ausstellt, und auf die auch das Fahrzeug zugelassen wurde, bleibt im Grunde gegenüber dem BAFA formal der Antragsteller und natürlich auch der Empfänger der Zuwendung im Förderverfahren. Im Klartext heisst das: Nicht die bevollmächtigte Person erhält die E-Auto Förderung, sondern die Person, die die Vollmacht ausgegeben hat. Insofern muss im E-Auto Förderformular selbstverständlich die Bankverbindung des Vollmachtgebers angegeben werden.

Falls man also beispielsweise eine Person des Autohauses bevollmächtigt, was defacto eine juristische Person ist, benötigt dieses ebenfalls ein BundID- oder „Mein Unternehmens- Konto“ zur digitalen Authentifizierung auf dem Antragsportal.  

Wie muss der Antrag vorbereitet und gestellt werden?


Im Konkreten hier die Informationen um den Förder-Antrag vorzubereiten und den Förder-Antrag stellen zu können. Das Nachfolgende muss man dabei beachten: 

1) BundID-Konto einrichten

2) Steuerbescheide vorbereiten:

  • Man benötigt zwei aktuelle Einkommensteuerbescheide, und zwar von allen Personen, die zum Haushaltsjahreseinkommen gehören.
    • Bescheide dürfen nicht älter als drei Jahre sein
  • Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt das BAFA aus dem Einkommenssteuerbescheid folgende Angaben:
    • Adressat des Steuerbescheides,
    • Steuer-ID,
    • Datum des Bescheids und Steuerjahr,
    • Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie
    • Informationen zu den kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren (Name, Geburtsdatum).

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:  Wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten im Steuerbescheid enthalten sind, wie beispielsweise Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, biometrische Daten,  sollte man diese Dokumente kopieren und auf der Kopie diese Angaben schwärzen.  Schwärzungen sollte man nie auf den Originalbelegen vornehmen.

Ein Tipp falls man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, bzw. für die vergangenen Jahre keine Steuererklärung abgegeben hat: Man kann sie  nachträglich abgeben. Weitere Informationen zur Steuererklärung findet man hier in den FAQs.

Infografik: E-Auto Förderung
© bafa - Infografik: E-Auto Förderung

 

Aktuelle Hinweise zur E-Auto-Förderung

Förderung für Familien

Wenn die Anzahl förder-relevanter Kinder (kindergeldberechtigte Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt der antragstellenden Person leben) aus den Steuerbescheiden hervorgeht, ist kein weiterer Nachweis erforderlich.

Andernfalls kann man als Nachweis die Kindergeldbescheinigung der Familienkasse, den Kindergeldbescheid (inklusive Erklärung zur Aktualität) oder eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt einreichen.

Besonderheit für Plug-In-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range Extender > 60g/km CO2

Erforderlich ist eine EU-Konformitätsbescheinigung (CoC-Dokument) für das Fahrzeug. Diese erhält man beim Autohändler oder beim Leasinggeber. Sollte das CoC-Dokument fehlen, kann man es beim Hersteller, über den Vertragshändler oder über spezialisierte Anbieter anfordern.

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