Wo liegt der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
"Glücklicherweise ist das mir noch nicht passiert...!" - so, oder so ähnlich denkt man, wenn man mit einem Betroffenen spricht. Das absolute Fahrverbot oder der kurzzeitige Führerscheinentzug ist für viele existenzgefährdend, und deshalb sollte man auf keinen Fall etwas riskieren, um ihn nicht zu verlieren. Ist es dennoch passiert, kann man u.U. mit einem Fachanwalt etwas tun - mehr dazu hier im Speed-Magazin.deUnterschiede Führerscheinentzug vs. Fahrverbot
Im Verkehrsrecht in Deutschland ist das Fahrverbot neben dem Führerscheinentzug eine der schwerwiegendsten Sanktionen im Strassenverkehr. Es wird zumeist dann verhängt, wenn Autofahrer für falsches Verhalten im Verkehr mit zwei Punkten in Flensburg sanktioniert wurden. Ein Fahrverbot ist nicht zu verwechseln mit einem Führerscheinentzug, denn nach Ablauf des Fahrverbots bekommt der Autofahrer seinen Führerschein automatisch zurück. Es soll Autofahrer zum Nachdenken und zu einem aufmerksameren Fahrverhalten bewegen. Wie läuft ein Fahrverbot ab? Dazu nachfolgend die Aufklärung.
Befristetes Fahrverbot und unbefristeter Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot ist im Gegensatz zum Führerscheinentzug befristet. Autofahrer müssen ihren Führerschein für ein bis drei Monate abgeben und bekommen ihn nach Ablauf dieser Zeit automatisch wieder zurück. Sie können ihn bei der entsprechenden Behörde persönlich abholen oder erhalten ihn mit der Post zurück.
Handelt es sich beim entsprechenden Vergehen um eine Straftat die vor Gericht verhandelt wird, kann ein Fahrverbot auch über sechs Monate auferlegt werden. Ob es zu einem Fahrverbot oder einem Führerscheinentzug kommt, ist von der Schwere der Straftat abhängig und wird vom Gericht entschieden.
Auch bei einem Führerscheinentzug dürfen Autofahrer nicht fahren. Sie müssen den Führerschein auf unbegrenzte Zeit abgeben. Der Führerschein wird dem Autofahrer aberkannt. Autofahrer bekommen ihren Führerschein bei einem Führerscheinentzug nicht automatisch zurück und müssen bestimmte Auflagen erfüllen, damit sie ihren Führerschein zurückbekommen. Eine solche Auflage kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sein. Bis Autofahrer bei Führerscheinentzug ihren Führerschein zurückerhalten, gilt abhängig von der Schwere des Verkehrsdelikts eine Sperrfrist von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren. Der Führerschein kann bei schwerwiegenden Verkehrsdelikten auch lebenslang entzogen werden.
Bei Fahrverbot gibt es eine Schonfrist
Ein Fahrverbot beginnt mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins. Das Fahrverbot darf nicht aufgeteilt werden und muss am Stück erfolgen. Wer in den letzten 24 Monaten kein Fahrverbot erhalten hat,kann entscheiden ob er eine Schonfrist bis zu vier Monaten beansprucht und dann erst den Führerschein abgibt. Autofahrer können Einspruch einlegen, um das Fahrverbot noch weiter hinauszuzögern.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um bei einem Fahrverbot den Führerschein abzugeben:
- Zuständige Bußgeldbehörde: Autofahrer können bei der zuständigen Bußgeldbehörde unter Vorlage des Personalausweises den Führerschein persönlich abgeben. Alternativ dazu können Autofahrer ihren Führerschein mit der Post per Einschreiben und Rückschein einsenden.
- Polizei: In einigen Bundesländern können Autofahrer ihren Führerschein unter Vorlage des Personalausweises bei der für den Wohnort zuständigen Polizeidienststelle abgeben.
- Staatsanwaltschaft: Wurde Einspruch gegen das Fahrverbot eingelegt, schreibt die Staatsanwaltschaft vor bei welcher Behörde der Führerschein abgegeben werden muss.
Bei einem Führerscheinentzug muss der Führerschein nicht immer abgegeben werden. Der Führerschein wird in der Regel von der Polizei abgenommen. Mitunter können die Betroffenen ihren Führerschein aber auch behalten, dann wird er jedoch als ungültig markiert. Fahren dürfen die Betroffenen jedenfalls dann nicht mehr.
Gut zu wissen: Wer einen internationalen Führerschein besitzt, muss ihn bei einem Fahrverbot ebenfalls bei der zuständigen Behörde abgeben.
Im Härtefall: Einspruch gegen Fahrverbot einlegen
Für Autofahrer, die beruflich auf Auto und Führerschein angewiesen sind, steht bei einem Fahrverbot mitunter die Existenz auf dem Spiel. Ist der Arbeitsplatz und damit die wirtschaftliche Existenz gefährdet, spricht das Gericht von einer unzumutbaren Härte. Das Fahrverbot kann in einigen Fällen in eine Geldstrafe umgewandelt werden. In der Regel müssen Autofahrer das gegen sie verhängte Bußgeld in doppelter Höhe zahlen.
Gut zu wissen: Ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln erweist sich häufig als schwierig. Um mit dem Einspruch erfolgreich zu sein und den Führerschein zu behalten, sollte man sich an einen erfahrenen Anwalt wenden.
Freiheitsstrafe droht bei Fahren trotz Fahrverbot
Wer bei einem Fahrverbot trotzdem fährt, macht sich strafbar. Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
Bei allgemeinen Verkehrskontrollen kontrolliert die Polizei auch ob der Autofahrer den Führerschein dabeihaben. Ist das nicht der Fall, kann die Polizei einen Abruf aus dem Verkehrszentralregister vornehmen und damit ebenso feststellen, ob ein Fahrverbot verhängt wurde. Eine engmaschige Überwachung ist bei einem Fahrverbot in der Regel allerdings nicht vorgesehen.
Kann man bei Fahrverbot trotzdem ein Mofa fahren?
Ein Fahrverbot kann entweder für alle Fahrzeugtypen oder nur für bestimmte Führerscheinklassen auferlegt werden. Häufig gilt ein Fahrverbot jedoch für alle Kraftfahrzeugklassen, darunter auch für Kraftfahrzeuge, die keinen Führerschein erfordern. In der Regel sind das Mofas, die dann genausowenig gefahren werden dürfen. Mitunter dürfen Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor aber noch gefahren werden, wenn sie die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.
Mitunter bleibt Kraftfahrern, die mit einem Fahrverbot belegt wurden, für die Dauer des Fahrverbots nur noch das Fahrrad.
Wie bekommt man den Führerschein nach einem Fahrverbot zurück?
Anders als bei einem Führerscheinentzug ist es bei einem Fahrverbot für Kraftfahrer relativ einfach ihren Führerschein wieder zurückzubekommen. Ein neuer Führerschein muss nicht beantragt werden. Autofahrer können nach Ende des Fahrverbots ihren Führerschein persönlich von der Stelle abholen, bei der er amtlich verwahrt wurde. Das kann die Bußgeldbehörde oder die Polizei sein. Der Personalausweis muss natürlich als Identitätsnachweis vorgelegt werden.
Autofahrer können sich ihren Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots auch automatisch per Post zuschicken lassen. Am besten ist es das bereits bei der Abgabe des Führerscheins mit der entsprechenden Behörde zu klären, wie die Rückgabe des Führerscheins erfolgt.
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