Mit dem Auto der Eltern in den Urlaub: Wie ist das eigentlich versicherungstechnisch?
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Urlaub mit dem Auto der Eltern versichert? Aber sicher!

ADAC Autoversicherung gibt Tipps zum Autoverleih -  Auslandsschadenschutz für mehr Sicherheit auf Reisen: Viele junge Menschen haben einen Führerschein, aber kein eigenes Auto. Für einen Urlaub oder Wochenendtrip werden dann schon mal die Eltern gebeten, ihr Fahrzeug zu verleihen. Was dabei beachtet werden sollte, verrät die ADAC Autoversicherung. 
Nutzen die Kinder das Auto normalerweise nicht, sind sie in der Regel auch nicht als Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen. Denn grundsätzlich gilt: Je mehr Personen im zu versichernden Fahrerkreis angegeben werden, desto teurer wird es. Besonders bei jungen Fahranfängern steigt die Versicherungsprämie, da sie überdurchschnittlich häufig in Unfälle verwickelt sind.

Tip zur Autoversicherung: Der Fahrerkreis im Versicherungsvertrag kann erweitert werden


Der Schutz der Kfz-Versicherung bleibt zwar erhalten, wenn jemand am Steuer sitzt, der der Versicherung nicht gemeldet ist. Doch im Schadenfall droht dann eine Beitragsnachzahlung und unter Umständen sogar eine Vertragsstrafe. Der Ärger und die finanziellen Folgen lassen sich leicht vermeiden: Wer sein Auto ausnahmsweise an jemanden verleihen will, der nicht als Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen ist, sollte einfach seine Versicherung kontaktieren. Der Fahrerkreis lässt sich in der Regel problemlos für einige Tage oder Wochen erweitern. Oft kostet das nur eine geringe Gebühr.

Für Fahrten ins Ausland empfiehlt die ADAC Autoversicherung, einen Auslandsschadenschutz in die Kfz-Versicherung einzuschließen. Durch diesen zusätzlichen Schutz übernimmt der Versicherer bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland die komplette Schadenabwicklung. So muss man sich nicht mit dem ausländischen Versicherer des Unfallgegners auseinandersetzen und womöglich lange auf sein Geld warten. Zudem können alle Ansprüche - vom Schmerzensgeld über die Wertminderung bis zum Mietwagen - nach deutschen Standards geltend gemacht werden.


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