Bei fahrlässiger Körperverletzung im Strassenverkehr können im schlimmsten Fall sogar bis zu 3 Jahre Haft drohen
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Strafverfahren, Fahrverbot oder Freiheitsstrafe - Folgen einer fahrlässigen Körperverletzung auf der Strasse

Lt.einer Statistik sind sich die Befragten über die Ursachen eines Unfalls im Straßenverkehr ziemlich einig: Überhöhte, bzw. nicht angepaßte Geschwindigkeit ist die Hauptursache. Danach rangieren Alkohol und Drogen am Steuer sowie Unaufmerksamkeit oder Müdigkeit und zu geringer Sicherheitsabstand an den nächsten Stellen. Kommt es beim Unfall zum Personenschaden, sind die Folgen möglicherweise sehr gravierend - bis zum Gefängnisaufenthalt. Hier erfahren Sie mehr über die Folgen einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr.

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr


Der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung kann zu einem Strafverfahren, einem Fahrverbot und sogar zu einer Freiheitsstrafe führen. Allerdings ist nicht jeder Personenschaden im Straßenverkehr die Folge einer fahrlässigen Körperverletzung. Es kommt immer auch darauf an, ob der Unfallverursacher seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Für das Strafmaß ist außerdem relevant wie schwer die Verletzung war und ob der Fahrer besonders grob oder nur leicht fahrlässig gehandelt hat. Bei geringfügigen Fällen kann es sogar zur Einstellung des Strafverfahrens kommen.

Wann gilt die Körperverletzung als fahrlässig?


Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Unfällen mit Körperverletzung als Folge. Damit sie als fahrlässig eingestuft wird, müssen diese Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Die Tat wurde nicht vorsätzlich durchgeführt, sondern ist aus einer Nachlässigkeit entstanden.
  • Der Unfallverursacher ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.
  • Die Körperverletzung hätte durch die notwendige Sorgfalt vermieden werden können.
Im Gegenzug dazu wird eine vorsätzliche Tat in vollem Bewusstsein und mit dem Ziel, eine andere Person zu schädigen, ausgeübt.

Was fällt unter fahrlässige Körperverletzung?


Es gibt eine Reihe von Situationen, die zu einer fahrlässigen Körperverletzung führen können. Dazu gehören unter anderem diese:
  • Der Fahrer übersieht ein Verkehrsschild und nimmt einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt.
  • Aufgrund starker Regenfälle hätte der Fahrer seine Geschwindigkeit anpassen müssen. Er hat aber weiterhin die Geschwindigkeitsangaben auf den Schildern befolgt. Infolgedessen kam es zum Aquaplaning und schließlich zum Unfall.
  • Während der Fahrt hat sich der Fahrer von seinem Smartphone ablenken lassen und so den Überblick über das Geschehen im Straßenverkehr verloren.
  • Der Fahrer hat sich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen hinter das Steuer gesetzt.
Auch die nicht angemessene Wartung eines Fahrzeuges kann zu einem Unfall führen. Wenn es aufgrunddessen zu einem Personenschaden kommt, ist ebenfalls von fahrlässiger Körperverletzung die Rede.

Wie kommt es zu fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr?


Eine Umfrage von YouGov gibt Rückschlüsse auf die Ursachen, die zu einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr führen können. Mehr als fünfzig Prozent der Befragten gaben an, dass sie das Fahren mit einer überhöhten und nicht angepassten Geschwindigkeit als Hauptursache ansehen. An zweiter Stelle sind Drogen und Alkohol anzufinden, dicht gefolgt von Unaufmerksamkeit und Müdigkeit. Auch ein zu geringer Sicherheitsabstand wurde mit mehr als 30 Prozent von vielen Befragten als Ursache angegeben. Weitere Gründe waren das Missachten von Vorfahrtsregeln sowie Fehler beim Überholen und Fehler beim Abbiegen.

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Welche Konsequenzen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung?

Bei der fahrlässigen Körperverletzung handelt es sich um eine Straftat, die in § 229 StGB geregelt ist. Der Gesetzgeber sieht ein Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Wie hoch die Strafe ausfällt hängt davon ab wie stark die Verletzungen waren, welches Maß an Fahrlässigkeit vorgelegen hat und ob der Verletzte gegebenenfalls eine Mitschuld an dem Unfall hatte. Außerdem kann ein angemessenes Verhalten nach der Tat strafmildernd wirken. Eine aufrichtige Entschuldigung könnte sich beispielsweise positiv auswirken.

Schadenersatzzahlung an den Geschädigten
Wenn es durch fahrlässige Körperverletzung zu einem Personenschaden kommt, kann der Geschädigte Schadensersatz fordern. In einigen Fällen belaufen sich die Forderungen auf hohe Summen, die in den finanziellen Ruin führen können. Glücklicherweise werden diese Zahlungen in der Regel von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Da sie eine der wenigen verpflichtenden Versicherungen in Deutschland ist, muss prinzipiell jeder Fahrzeughalter darüber verfügen. Allerdings gibt es für den Versicherungsschutz auch Grenzen. Wer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gefahren ist, muss damit rechnen, dass sich die Versicherung weigert für den Schaden aufzukommen.

Punkte in Flensburg - von Vormerkung bis zum Entzug der Fahrerlaubnis
© bussgeldkatalog - Punkte in Flensburg - von Vormerkung bis zum Entzug der Fahrerlaubnis
Punkte in Flensburg

Darüberhinaus drohen dem Unfallverursacher Punkte in Flensburg. Sie fallen dann an, wenn ein Fahrverbot verhängt oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die Tilgung erfolgt nach den Löschfristen. Zwei Punkte werden in der Regel nach fünf Jahren und drei Punkte nach zehn Jahren gelöscht.

Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis

Gegebenenfalls kann es zu einer Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis kommen. Ob das wirklich geschieht hängt aber vom Strafmaß ab. Eine Eintragung erfolgt nämlich erst bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Wer das erste Mal fahrlässige Körperverletzung begeht bekommt aber häufig eine niedrigere Strafe, wobei es auch hier auf das Maß der Fahrlässigkeit und auf die Folgen des Unfalls ankommt. Etwas anders ist es beim Bundeszentralregister. Dort erfolgt die Eintragung unabhängig vom Strafmaß. Allerdings dürfen nur sehr wenige Stellen diese Informationen einfordern. 


Wann wird eine Anzeige wegen Körperverletzung fallen gelassen?

Nicht immer kommt es zu einem Strafverfahren. Wenn kein Tatnachweis erbracht werden kann oder die Schuld verhältnismäßig gering ist, kommt es häufig zur Verfahrenseinstellung. Zudem ist es gerade bei geringfügigen Verletzungen eigentlich so dass die Strafverfolgung nur aufgenommen wird, wenn der Geschädigte einen entsprechenden Antrag stellt. Der Unfallverursacher sollte seinen Fehler also von Anfang an einsehen und schon an der Unfallstelle ruhig bleiben und Reue zeigen. Mit etwas Glück erfolgt dann erst gar keine Anzeige durch den Geschädigten. Bei schweren Fällen der fahrlässigen Körperverletzung ist das jedoch unerheblich. Sie werden von Amts wegen strafverfolgt. Gleiches gilt, wenn die Tat unter Drogen- oder Alkoholeinfluss erfolgt ist.

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kw / bu