Studie I.D. BUZZ beim Laden an einer IONITY-Schnellstladesäule
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VDA fordert mehr staatliches Engagement für die Elektromobilität

(Speed-Magazin.de) Für die private Nutzung eines Dienstwagens muss sein Fahrer ein Prozent des Brutto-Listenpreises pro Monat für die private Nutzung als Einkommen versteuern. Anders bei elektrischen Dienstwagen. Für die muss der Arbeitnehmer bei privater Nutzung vom Jahr 2019 an nur noch 0,5 Prozent versteuern. Die Regelung ist nicht auf Neuwagen beschränkt. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt das, fordert aber staatliches Engagement für die Elektromobilität ein.

Auch Gebrauchtwagen, wenn sie erstmals ab Januar als Dienstwagen genutzt werden, können unter die Regelung fallen. Die Halbierung der Bemessungsgrundlage gilt zudem auch für die Zuschlagssätze bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebs- oder Tätigkeitsstätte. Ebenso bei Familienheimfahrten bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung. Die Regelung wird zunächst drei Jahre lang gelten, also bis zum 31. Dezember 2021.

Darüber hinaus werden auch extern aufladbare Hybridfahrzeuge – also Plug-In-Hybride – begünstigt. Entscheidend ist, dass ein Plug-in-Hybrid (rechnerisch) höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometer hat. Für alle anderen Plug-In-Hybride gilt der bestehende Nachteilsausgleich auch weiterhin.

Bernhard Mattes, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), betonte: „Dieser steuerpolitische Beitrag ist ein wichtiger Schritt, damit sich noch mehr Dienstwagennutzer für ein Elektroauto entscheiden. Wir begrüßen die Neuregelung.“ Auch die Unternehmen – so Mattes – könnten von der Verbesserung der CO2-Bilanz ihres Fuhrparks profitieren. Mattes unterstrich: „Zusätzlich dazu müssen die Rahmenbedingungen für Elektromobilität an zahlreichen Stellen deutlich verbessert werden. Der Umweltbonus, der beim Kauf eines Elektroautos gewährt wird, sollte über Juni 2019 hinaus verlängert werden“. Bisher seien die Fördergelder noch nicht ausgeschöpft. Vor allem die Ladeinfrastruktur müssen stärker ausgebaut werden.

Deutschland hatte im Juli 2018 13 500 öffentlich zugängliche Ladepunkte, 900 davon Schnelllader. Der größte Teil der Ladevorgänge findet im privaten Bereich statt. Damit elektrisches Laden selbstverständlich wird, müsse auch das Bauordnungs-, Miet- und Eigentumsrecht angepasst werden, so Mattes. Die notwendigen Änderungen sollten im kommenden Jahr mit Nachdruck angepackt werden. Auch die Ausstattung von Stellplätzen mit Ladesäulen bei Neubauprojekten sei ein wichtiges Instrument. Die EU-Gebäuderichtlinie sollte jetzt zügig in nationales Recht überführt werden, betonte der VDA-Präsident: „Die Latte liegt jedoch zu niedrig, neue Gebäude müssen erst ab 2025 mit einer Ladeinfrastruktur ausgestattet werden – und auch nur in eher geringem Maße.“

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